Revision
Für juristische Gesellschaften - namentlich Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften, Stiftungen und Vereine - kennt die Schweiz eine der Grösse des Unternehmens angepasste Revisionspraxis. Dabei sollen börsenkotierte und grosse Unternehmen eine ordentliche Revision vornehmen lassen, während kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) eine eingeschränkte Revision durchführen. Kleinste Unternehmen dürfen unter gewissen Bedingungen sogar gänzlich auf eine Revision verzichten (Opting Out).
Die Confides AG ist im öffentlichen Register der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin eingetragen und erfüllt damit die Qualifikationsanforderungen gemäss Revisionsaufsichtsgesetz.
Gerne führen wir für Ihr Unternehmen die ordentliche oder eingeschränkte Revision durch. Neben der reinen Berichterstattung können wir Ihnen aber auch aufzeigen, wie die Zahlen von Dritten interpretiert werden und welche Schlüsse daraus gezogen werden können. Damit bietet Ihnen die Revision zusätzlich einen nachhaltigen Mehrwert.