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Rechnungslegung

Rechnungslegung definiert die Darstellung der Abschluss-Zahlen eines Unternehmens. Inhalt und Form der Rechungslegung sind rechtlich geregelt und sind von der jeweiligen Rechtsform und Grösse des Unternehmens abhängig. Ziel der Vorschriften für Rechnungslegung ist, dass die Adressaten des Abschlusses klare Vorstellungen haben, was alles mit den Berichten enthalten ist. Die rechtliche Grundlage für die Rechnungslegung ist in der Schweiz das Obligationenrecht (OR; in Deutschland Handelsgesetzbuch (HGB) und in Oesterreich Unternehmensgesetzbuch).

Neben den jeweils gesetzlichen Standards für den Abschluss existieren weiterführende Rechnungslegungsvorschriften, welche die Freiheit der Gestaltung beschneiden und damit die Aussagekraft für den Adressaten erhöhen (z.B. Swiss GAAP FER; IFRS und US GAAP). Als steuerliche Grundlage gilt aber in den allermeisten Fällen die lokalen Rechnungsvorschriften (in der Schweiz OR). Neben diesen nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorgaben gibt es auch Branchenvorschriften, die eingehalten werden müssen (z.B. Banken).

Welche Rechnungslegung für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, muss von Fall zu Fall abgeklärt werden. Generell sind bei kleineren Unternehmen Abschlüsse nach OR oder evtl. nach Swiss GAP FER angebracht. Die Confides AG besitzt aber auf jeden Fall die nötige Expertise, um mit Ihnen die Abschlüsse den Vorschriften entsprechend zu erstellen.

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