Joint Venture (JV)
Der Schritt im Ausland fällt einem leichter mit einem Gemeinschaftsunternehmen. Mindestens zwei rechtlich unabhängige Unternehmen entscheiden sich, gemeinsam eine Idee umzusetzen und dabei das Risiko entsprechend zu verteilen. Der Treiber einer solchen Zweckgemeinschaft kann sehr unterschiedlich sein, beständig ist aber, dass diese Zusammenarbeit ein festes Fundament haben muss, um mittel- bis langfristig Erfolg zu haben.
Wir haben grosse Erfahrung im Aufstellen von internationalen JV-Gesellschaften und den entsprechenden Verträgen. Wichtig ist dabei die Ausgewogenheit von Chancen und Risiken. Als neutraler Partner können wir diese Diskussion zwischen den Geschäftspartnern einfacher und zielgerichtet führen. Eine Riskoverteilung kann sowohl auf der Absatz – oder Herstellungsseite Sinn machen.