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Schweizerisches Obligationenrecht

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Nummerierung und ist im Umfang viel länger. Das OR regelt die Beziehung zwischen Rechtssubjekten und schreibt unter anderem auch die rechtliche Grundlage für die Rechnungslegung von Unternehmen vor. In der Regel bildet der Abschluss nach OR die Grundlage für die Steuerberechnung für Bund und Kantone.

Für kleine und kleinere Unternehmen ist die Rechnungslegung gemäss Obligationenrecht in der Regel vollkommend genügend. Da der Betrieb überschaubar ist, weiss der Unternehmer sehr genau, welche Schlüsselindikatoren wichtig sind. In diesen Betrieben ist ein regelmässiger Abschluss (monatlich, quartalsweise oder halbjährlich) viel wichtiger, als eine Berichterstattung nach weitergehenden Vorschriften. Die Confides AG ist bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisor eingetragen und verfügt damit über das nötige Fachwissen, um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu begleiten.

Wir können Ihnen verschiedenste Arten der Rechnungsführung anbieten. Dabei wird sicher eine passende Art der Abrechnung für Sie dabei sein.

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