Fachartikel
Wohnrecht oder Nutzniessung
Sollen Liegenschaften an die nächste Generation übertragen werden, bestehen neben dem einfachen Verkauf auch andere Möglichkeiten. Einerseits kann die Liegenschaft mit einem Wohnrecht für die abgebende Generation oder andererseits mit einer Nutzniessung zu Gunsten der Verkäufer versehen werden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit diesen beiden Alternativen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen.