Fachartikel
Die Eintragung von Revisionsstellen im Handelsregister
Jede AG, GmbH oder Genossenschaft muss eine Revisionsstelle oder den Hinweis auf den Verzicht auf die Revisionsstelle in das Handelsregister eintragen lassen! Alle AG, GmbH und Genossenschaften unterliegen grundsätzlich derselben Revisions- pflicht und müssen eine unabhängige Revisionsstelle zur Eintragung in das Handelsregister anmelden (vgl. Art 727 ff. OR)