Fachartikel
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Ein Konkurrenzverbot muss unmissverständlich formuliert sein und klar definieren, welche Handlungsweisen des (im Moment) Arbeitnehmenden unter das Konkurrenzverbot fallen. Es genügt also nicht, in den Arbeitsvertrag Klauseln wie «Es gilt ein Konkurrenz- verbot» oder ähnliche, allgemein formulierte Phrasen aufzunehmen. Auch genügt ein Verweis auf irgendwelche Reglemente nicht, um ein Konkurrenzverbot gültig zu vereinbaren. Der Arbeitnehmer muss in dem Moment, in dem er den Arbeitsvertrag unterschreibt, wissen, auf welche Bedingungen er sich einlässt.