Fachartikel
Due Diligence
«Due Diligence» (DD) ist ein Ausdruck mit dem wir im deutschen Sprachraum mit «gebotene Sorgfalt» übersetzen und meinen damit, dass beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Kaufobjekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Im englischen Sprachraum werden da noch weitere Prüfungen und freiwillige Auskunftserteilung eingeschlossen.