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Der Vorsorgeauftrag – für den Fall der Fälle
«Vorbeugen ist besser als heilen!» Diesen Slogan kennt man aus der Werbung. Die Briten nennen es kurz und bündig «better safe than sorry». Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: Wer umsichtig plant, bereitet sich rechtzeitig auf einen Plan B vor, auf eine Situation, die zwar nicht eintreffen muss, aber durchaus eintreffen kann. Ein Beispiel dafür ist die Ausarbeitung eines Vorsorgeauftrages für den Fall, dass man handlungs- und urteilsunfähig werden sollte.