Fachartikel
Das Bauhandwerkerpfandrecht
Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bringt zusätzliche Sicherheit für den Handwerker und Unternehmer. Ohne das Bauhandwerkerpfandrecht verfügt der Gläubiger nur über einen obligatorischen Anspruch gegenüber dem Schuldner. Ist dieser infolge Konkurses zahlungsunfähig, wird die Forderung aus Werkvertrag bloss in der dritten Klasse kolloziert. Eine volle Befriedigung ist unwahrscheinlich.