Fachartikel
Baumängel beim Haus- oder Wohnungskauf
Kaum ein Bauwerk wird ohne Mängel übergeben. Deshalb stellt sich die wichtige Frage, wann und wie Baumängel richtig gerügt werden.
Wie rüge ich die Baumängel richtig?
Als erstes ist zu klären, ob die Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 vertraglich vereinbart wurde. Das Vorgehen bei Baumängeln ist bei einer Unterstellung unter die SIA-Norm 118 anders, als wenn der Vertrag unter die werkvertraglichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) fällt (SIA = Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein).