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Bauhandwerkerpfandrecht in der Schweiz
Das Schweizer Recht kennt eine Besonderheit beim (Aus-)Bau von Liegenschaften. Sobald die Arbeit oder das Material in das Gebäude «verbaut» wurde, wird dieser Wert dem Gebäude zugeschlagen und «gehört» damit dem Grundeigentümer, ob die Bezahlung geleistet wurde oder nicht.