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Newsletter Herbst 2018/Q4

Newsletter Herbst 2018/Q4

 

  • Erste Erfahrungen mit der Stellenmeldepflicht
  • Das EFD zur Korrekturabrechnung MWST auf Papier
  • Vernehmlassungsverfahren zur flexiblen Arbeitszeit
  • Neue Radio- und Fernsehabgabe ab 2019
  • Globalisierte Wertschöpfungsketten kein Auslaufmodell

 

 

ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DER STELLENMELDEPFLICHT

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Stellenmeldepflicht (vgl. Confides Kundeninfo Juni 2018). Seither müssen offene Stellen in Berufsfeldern mit einer Arbeitslosenquote von acht Prozent oder mehr zwingend den regionalen Arbeitsvermittlungszentrun (RAV) gemeldet werden. Am 1. Januar 2020 sinkt der Schwellenwert von acht auf fünf Prozent. Derzeit sind 19 Berufsarten betroffen. Zahlenmässig sind derzeit das Bau-, das Bauneben- und das Gastronomiegewerbe stark betroffen, aber auch andere Berufskategorien.

Nach kleineren Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung ist der Tenor nach den ersten Monaten verhalten positiv. Die Unternehmen machen von der neuen Plattform Gebrauch, sodass erfreulicherweise nicht nur meldepflichtige Stellen registriert wurden. Vielmehr haben zahlreiche Betriebe freiwillig offene Stellen gemeldet, womit die Erwartungen der Behörden übertroffen wurden. Allerdings wären die offenen Stellen auch ohne Meldepflicht ausgeschrieben worden und somit ist deren Einfluss schwer einzuschätzen. Ob die Stellenmeldepflicht nachhaltig zu tieferer Arbeitslosigkeit vor allem in den betroffenen Branchen führt, muss abgewartet werden. Eine genaue Analyse wird kaum vor Ablauf eines Jahres vorliegen. Vorbehalte hat bereits Gastrosuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, angemeldet. Eine Umfrage habe ergeben, dass eine Mehrheit der gastgewerblichen Betriebe mit der Umsetzung der Meldepflicht mässig bis gar nicht zufrieden sei, schreibt der Verband in einer Pressemeldung. Kritisiert werde der hohe Aufwand im Verhältnis zur Erfolgsquote. Zudem würden zugesandte Dossiers häufig nicht zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Dieses Problem müsste durch eine verfeinerte Berufsnomenklatur verbessert werden, indem etwa bei der Berufsart „Küchenpersonal“ zwischen Fach- und Hilfspersonal unterschieden würde.

 

DAS EFD ZUR KORREKTURABRECHNUNG MWST AUF PAPIER

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat im August eine wichtige Information zur Korrekturabrechnung MWST auf Papier publiziert. Details dazu finden Sie unter diesem Link: (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/mitteilungen.html). Gemäss ESTV erledigen bereits mehr als 100‘000 Unternehmen ihre Mehrwertsteuer-Abrechnungen über das Portal «ESTV SuisseTax». Heute erlauben die elektronischen Systeme der ESTV eine weitgehend automatisierte Verarbeitung von Daten. So können neu auch auf Papier erstellte Korrekturabrechnungen automatisch verarbeitet werden, wenn sie das von der ESTV bestimmte Format aufweisen. Die Formulare finden Sie unter https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/formulare-pdf.html. Die ESTV bittet die Unternehmen, ihre Korrekturabrechnung inskünftig mittels dieser Vorlagen zu erstellen und diese per Post einzureichen. Nicht offizielle Korrekturabrechnungsformulare und andere Zustellformen (z. B. E-Mail, Fax, usw.) werden von den Informatiksystemen der ESTV nicht mehr verarbeitet und können nicht entgegengenommen werden. Ebenfalls nicht mehr entgegengenommen werden offizielle Korrekturabrechnungsformulare, bei denen die Abrech-

nungsperiode manuell abgeändert wurde. Wer die MWST- und Korrekturabrechnung noch nicht online einreicht, dies aber in Zukunft tun möchte, kann sich unter diesem Link registrieren: www.estv.admin.ch. Confides ist Ihnen beim Aufsetzen der elektronischen Meldungen sehr gerne behilflich.

 

VERNEHMLASSUNGSVERFAHREN ZUR FLEXIBLEN ARBEITSZEIT

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat Anfang September zwei Revisionsvorschläge zum Arbeitsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Es geht dabei um zwei parlamentarische Initiativen. Die eine stammt von Ständerat Konrad Graber, die eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes zum Ziel hat. Konkret soll für leitende Angestellte sowie Fachspezialisten mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen sowie grosser Arbeitsautonomie die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten entfallen. Die zweite Initiative wurde von Ständerätin Karin Keller-Sutter eingereicht und möchte für den gleichen Kreis der Arbeitnehmenden die Möglichkeit schaffen, von der Wochen- auf die Jahresarbeitszeit zu wechseln. Beide Initiativen dürften noch kontrovers diskutiert werden. Gewerkschaftsvertreter haben Widerstand angekündigt, während die Arbeitgeberseiten eher zustimmend reagierten. Allerdings sind noch viele Punkte offen. So schwankt die erwartete Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer von rund 13 bis 19% (WAK und Arbeitgeber) bis zu 40% (Gewerkschaften). Ebenfalls offen ist, ob beide Initiativen umgesetzt werden könnten, denn bei einer vereinbarten Jahresarbeitszeit müsste wohl die Zeit erfasst werden.

Die bereits laufenden Debatten zeigen, mit wie vielen Emotionen Vorschläge rund um Arbeitszeitmodelle begleitet werden. Das ist verständlich. Dabei sollte aber nicht vergessen gehen, dass Faktoren wie technologische Entwicklung, Zuwanderung, Demografie, Ausbildungsqualität, Home-Office, Life-Work-Balance – um nur einige zu nennen – zu Veränderungen im Arbeitsmarkt und damit bei den Arbeitszeitmodellen führen werden. Die Bindung der Mitarbeitenden zum Arbeitgeber wird tendenziell abnehmen, weil sie sich stärker mit den Aufträgen und Projekten identifizieren. Natürlich müssen Bestrebungen, die zu einer Aushöhlung des Mitarbeiterschutzes führen, der Riegel geschoben werden. Genau deshalb wären grundlegende, zukunftsorientierte Überlegungen wichtiger als einzelne Korrekturen am Status Quo.    

 

NEUE RADIO- UND FERNSEHABGABE AB 2019

Ab 1. Januar 2019 wird die Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Die neue geräteunabhängige Abgabe ersetzt die heutige Empfangsgebühr, die auf Ende 2018 beendet wird. Ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500'000 bezahlt je nach Umsatz zwischen CHF 365 und 35'590 jährlich. Der Bundesrat hat den Wechsel auf den 1. Januar 2019 festgelegt und die Höhe der neuen Abgabe bestimmt. Die Abgabentabelle finden Sie beim Bakom unter dem Link:

https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/empfangsgebuehren/gebuehrensystem-und-dessen-anpassungen/das-kuenftige-abgabesystem.html).

Anders als bei der bisherigen Empfangsgebühr hängt die Abgabepflicht eines Haushalts und eines Unternehmens ab 2019 nicht mehr davon ab, ob Radio- und Fernsehgeräte in einem Haushalt oder in einem Unternehmen vorhanden sind. Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist geräteunabhängig und grundsätzlich von jedem Haushalt und von jedem Unternehmen zu entrichten. Der Gesetzgeber hat diverse Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen:

Eine Gruppe von Unternehmen zahlt nur eine Abgabe, die auf der Grundlage des Gesamtumsatzes aller Unternehmen der Gruppe berechnet wird, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Es handelt sich um eine Mehrwertsteuergruppe;
  • Mindestens 30 Unternehmen unter gemeinsamer Leitung haben sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammengeschlossen;
  • Autonome Dienststellen einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes haben sich für die Unternehmensabgabe zusammengeschlossen.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 500'000 sind nicht abgabepflichtig.

Ein Unternehmen in der tiefsten Abgabekategorie, d.h. mit weniger als CHF 1 Mio. Umsatz, kann ein Gesuch um Rückerstattung stellen, wenn es im betreffenden Jahr keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt hat.

Ausserdem bezahlt man die Abgabe nur noch einmal und ist für Filialen nicht mehr abgabepflichtig. Erhoben wird sie bei den Unternehmen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Diese wird rechtzeitig informieren, vor allem auch über die Möglichkeiten zur Befreiung und Erleichterung der Abgabepflicht. Gesuche können noch nicht eingereicht werden.

 

GLOBALISIERTE WERTSCHÖPFUNGSKETTEN SIND NOCH KEIN AUSLAUFMODELL

Der Durchbruch des Internets und die rasante Entwicklung der Informationstechnologie haben der globalisierten Wirtschaft mit den internationalen Wertschöpfungsketten vor über zwei Dekaden einen enormen Schub beschert. Der weltweite Handel erlebte einen noch nie dagewesenen Boom, was sich alleine schon an der Entwicklung der Frachtschifffahrt zeigt. Die Schiffe wurden grösser, die Abfahrtsfrequenzen vervielfachten sich und die Kapazitäten schienen in den Himmel zu wachsen. Begriffe wie Off-Shoring, Just-In-Sequence-Production und dergleichen gingen in den Sprachgebrauch ein. Auch wenn die Globalisierung und in diesem Zusammenhang vor allem die Wertschöpfungsketten – also die Aufteilung der Herstellung eines Produktes auf mehrere Länder – immer auch stark kritisiert wurde (vor allem aus ökologischer Sicht und weil Produkte mit Niedriglöhnen produziert wurden), so hat sie vielen Schwellenländern doch zu mehr Wohlstand verholfen, nicht zuletzt dank hoher Direktinvestitionen und Know-How-Transfers. Man denke nur an die BRICS-Staaten. Die Industrieländer verdanken ihr unter anderem das Wirtschaftswachstum der letzten Jahrzehnte.

Nun sind Anzeichen aufgetaucht, die dieses System in Frage stellen. Das Säbelrasseln bezüglich neuer Zölle, protektionistischer Tendenzen und Anreizen für Investitionen im eigenen Land (insbesondere in den USA) sind das eine; das andere sind technologische Entwicklungen wie die 3D-Technologie und die Robotik, die es dereinst ermöglichen soll, kapitalintensive Produktionsstrassen wieder in die Industrieländer zu verschieben. Ferner verabschiedet sich zum Beispiel China davon, billige Werkbank der Industrieländer zu sein, indem es sich selbst zu einem „Global Player“ entwickelt. Die Investitionen Chinas in Afrika, die Übernahme westlicher Unternehmen durch chinesische Firmen (was im Westen zunehmend kritisch wahrgenommen wird) oder das von China vorangetriebene Riesenprojekt der neuen Seidenstrasse sind eindeutige Zeichen. All diese Entwicklungen gepaart mit steigenden Lohnkosten in den Schwellenländern und mindestens zum Teil Verunsicherungen bezüglich der weltpolitischen Lage lassen multinationale Unternehmen zögern, hohe Direktinvestitionen in diesen Ländern zu tätigen.

Trotzdem ist nicht davon auszugehen, dass das System der globalen Wertschöpfungsketten so bald verschwinden wird. Auch dafür gibt es Gründe und Indizien: Verlagerungen werden genau geprüft, sofern viel gebundenes Kapital investiert wurde; die Entwicklung technologischer Innovationen wie die erwähnte Robotik ist (noch) nicht weit genug fortgeschritten; bisherige Schwellenländer – allen voran China – dürften selbst dazu übergehen, ihrerseits globale Wertschöpfungsketten aufzubauen; die Vergangenheit hat gezeigt, dass Wirtschaft und Industrie flexibler agieren als die Politik, weshalb sie Möglichkeiten ergreift, wo sie sich bieten – verschlechtern sich die Rahmenbedingungen an einem Standort, wird ein neuer gefunden. Auch hier spielt die Technologie eine wesentliche Rolle, denn Internet-basierte Geschäftsmodelle wie Global Sourcing bieten sehr viel Flexibilität und Gestaltungsfreiraum. Sicher ist allerdings, dass keine Strategie in Stein gemeisselt ist, weshalb es in Zukunft schneller und öfter zu Korrekturen kommen wird.  

 

 

 

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