Firmenfahrzeuge über die Grenze nutzen? Achtung EU-Neuregelung per 1.5.2015
Mit der publizierten Verordnung wird der Art. 561 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 angepasst. Bislang war die Privatnutzung von ausländischen Fahrzeugen in der EU möglich, wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen war (mit gewissen Einschränkungen in einzelnen EU-Ländern). Neu wird die private Nutzung des Fahrzeugs nur noch für Fahrten zwischen dem Arbeitsplatz (ausserhalb der EU) und dem Wohnort (innerhalb der EU) des Beschäftigten oder für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen Aufgabe gestattet sein. Die Verwendung für andere Privatfahrten (z.B. für Einkäufe, Ferien usw.) wird somit nicht mehr möglich sein. Ebenso wenig wird es Dritten/Familienangehörigen erlaubt sein, das Fahrzeug in der EU zu verwenden (was jedoch bereits jetzt nicht gestattet war).
Durch die Verordnungsänderung versucht die EU Missbräuche im Rahmen der vorübergehenden Verwendung von in der EU unverzollten Fahrzeugen zu verhindern. Mit der Anpassung des Art. 561 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 soll nun die private Nutzung der Firmenfahrzeuge in der EU einheitlich geregelt werden.