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EL-Reform: Erben werden zur Kasse gebeten

EL-Reform: Erben werden zur Kasse gebeten

Ab 2021 müssen die Erben nach dem Tod der Bezüger die in Anspruch genommenen Ergänzungsleistungen zurückerstatten. Diese und weitere Neuerungen sind Bestandteil der Revision über die Ergänzungsleistungen (EL).

Am 1. Januar 2021 tritt die Reform über die Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft. Anspruch auf EL hat, wer in der Schweiz eine AHV- oder IV-Rente bezieht, aber trotzdem zu wenig Geld hat, um seinen Lebensunterhalt zu decken. 2019 waren rund 340‘000 Rentnerinnen und Rentner auf diese Unterstützung angewiesen.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze
Erben müssen EL zurückzahlen: Von dem Teil der Erbmasse, der 40‘000 Franken übersteigt, müssen die Erben die während den letzten 10 Jahren bezogenen EL zurückzahlen. Massgebend sind die Beträge, die ab 2021 bezogen werden.

Stärkere Berücksichtigung des Vermögens: Neu hat keinen Anspruch auf EL, wenn das Vermögen 100‘000 Franken, bei Ehepaaren 200‘000 Franken, übersteigt. Wohneigentum ist rechnerisch davon ausgenommen, solange ein Ehepartner darin lebt. Zieht er allerdings in ein Pflegeheim, wird die Vermögensobergrenze wirksam und nach dessen Tod haben die Erben die bezogenen EL dem Staat zurückzuzahlen. Einschenken dürfte dies insbesondere, wenn noch ein Haus oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist.

Einkommen des Ehepartners wird stärker gewichtet: Das Einkommen des Ehepartners wird neu zu 80% angerechnet (bisher nur zu zwei Dritteln).

Weniger Geld für Kinder: Die Ansätze für Kinder bis 10 Jahre werden gesenkt.

Mehr Geld für Miete: Die Beiträge für Mieten werden erhöht, da in den vergangenen Jahren die Mieten stark angestiegen sind. Bisher erhielten Einzelpersonen für die Miete höchstens 1100 Franken, Ehepaare und Familien höchstens 1250 Franken. Dies unabhängig davon, ob der Wohnort in der Stadt oder auf dem Land war. Neu werden die Mietbeiträge nach Wohnort abgestuft.

Übermässiger Verbrauch des Vermögens wird bestraft: Bisher musste nur mit Kürzungen der EL rechnen, wer sein Vermögen verschenkt hat (freiwilliger Vermögensverzicht). Ab 2021 erhält auch weniger EL, wer sein Vermögen ohne gute Begründung jährlich um mehr als 10% verbraucht.

Notwendige Revision
Die Revision war dringend notwendig, da sich die Kosten für die Ergänzungsleistungen in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt haben, auf knapp 5 Milliarden Franken im Jahr. Trotz den künftigen Einsparungen durch die Reform ist aufgrund der demografischen Entwicklung aber auch in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der EL-Ausgaben zu rechnen.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter: www.ahv-iv.ch

Für Fragen steht Ihnen unsere Rechtsberaterin von ConfidesLaw Claudia Bertschinger gerne zur Verfügung: bertschinger@confides.ch

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