CO2-Gesetz - Gewinnt oder verliert meine Immobilie an Wert?
Am 13. Juni stimmen wir in der Schweiz über das revidierte CO2-Gesetz ab. Im Vorfeld der Abstimmung wird heiss diskutiert. Oft geht es um ideologische Grundsätze. Doch was bedeutet die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes konkret für Hauseigentümer_innen, Mietparteien, Investoren oder das Baugewerbe? Wer spezifische Antworten zur eigenen Situation sucht, wendet sich am besten an Fachpersonen.
Das revidierte CO2-Gesetz will den Ausstoss von Treibhausgasen mit neuen Umweltabgaben und strengeren Vorschriften für Gebäude und Fahrzeuge bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Gegen das Gesetz haben Automobil-, Transport- und Mineralölverbände das Referendum ergriffen. Sie werden dabei von der SVP, weiteren Wirtschaftsverbänden (z.B. Gastrosuisse, Hauseigentümerverband HEV, Gewerbeverband, Centre Patronal) und einigen Kantonalsektionen der FDP unterstützt. Ihnen gegenüber stehen alle anderen Parteien, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, Branchenverbände aus Chemie/Pharma, Banken, Versicherungen, Maschinenindustrie, Bau und Landwirtschaft, Städte- und Mieterverband, TCS und Umweltorganisationen. Auch grosse, börsenkotierte Immobiliengesellschaften wie Allreal oder Implenia haben sich für die CO2-Reduktion ausgesprochen, ebenfalls der Schweizerische Ingenieur und Architektenverein SIA.
Gemäss aktuellen Umfragen werden sich Befürworter und Gegner am 13. Juni ein Kopf- an- Kopf-Rennen liefern.
Ausgangslage
Rund 40% der CO2-Emissionen in der Schweiz werden von Gebäuden verursacht, primär durch Heizen und Warmwasseraufbereitung. Obwohl der Ausstoss seit 1990 sinkt, ortet der Gesetzgeber in diesem Bereich ein grosses Potenzial zur CO2-Reduktion. Die Revision setzt auf finanzielle Anreize für klimafreundlicheres Verhalten und verschärfte Vorschriften, aber auch auf Subventionen für Investitionen in klimafreundliche Technologien. Gegenüber dem heutigen CO2-Gesetz soll der maximale Satz für Lenkungsabgaben auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Gas, Kohle) von maximal 120 Franken pro Tonne auf maximal 210 Franken pro Tonne angehoben werden. Betragen die Emissionen 2022 mehr als 60 Prozent der Emissionen von 1990, soll die Abgabe 2024 erstmals von heute 96 Franken auf 140 oder 145 Franken steigen.
Zwei Drittel der Einnahmen aus der Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt, während ein Drittel in den Klimafonds fliesst, der jährlich mit rund einer Milliarde Franken ausgestattet wird. Mit dem Geld sollen unterschiedliche Massnahmen und Investitionen für den Klimaschutz finanziert werden.
Werden Ölheizungen verboten?
Neubauten dürfen ab 2023 kein CO2 mehr ausstossen, während bei bestehenden Bauten weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Haus gut isoliert ist. Konkret heisst dies: ein Grenzwert von 20 kg CO2 pro m², der alle fünf Jahre um jeweils 5 kg gesenkt wird. Das soll die Hausbesitzer_innen dazu animieren, auf umweltschonendere Technologien umzusatteln. Das hat seinen Preis: Entweder halten sie an einer Ölheizung fest und sanieren im Gegenzug zumeist auch die Gebäudehülle, also nicht bloss die Fenster, sondern auch Bereiche wie Aussenwände und das Dach. Die Kosten dafür sind beträchtlich. Die Alternative dazu ist der Umstieg auf eine andere Heizmethode wie Holz-Pellets, Wärmepumpe oder Fernwärme. Auch das geht mindestens kurzfristig ins Geld.
Nicht mehr möglich sein wird der Eins-zu-eins-Ersatz einer Ölheizung ab 2033. Dann wird der Grenzwert bei 10 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter liegen, was sich bei einer Ölheizung kaum mehr einhalten lässt. Wer mit Gas heizt, hat noch etwas länger Zeit. Aber auch bei Gasheizungen gilt: Ein Eins-zu-eins-Ersatz ist ab 2028 nur noch bei einer umfassenden Sanierung möglich.
Befürworter und Gegner
Viele Gegnerinnen und Gegner des revidierten Gesetzes kommen aus den Branchen Automobil, Transport und Mineralöl. Wir konzentrieren uns hier aber auf die Immobilienwirtschaft. In diesem Segment gehört vor allem der Hauseigentümerverband HEV zur Gegnerschaft, der seine ablehnende Haltung dezidiert kundtut und begründet. Gemäss HEV sind vier Fünftel aller Gebäude in der Schweiz vom CO2-Gesetz betroffen. Vor allem bei Heizung, Fassade, Fenstern und dem Dach ist der Investitionsbedarf hoch. Der HEV bezeichnet die Vorlage als zu einseitig, zu tiefgreifend und für viele Wohneigentümer_innen als finanziell nicht verkraftbar. Er bekennt sich zum Klimaschutz und will den Treibhausgasausstoss ebenfalls reduzieren. Allerdings schlage die vorliegende Totalrevision ein Tempo an, das nicht mit den Erneuerungszyklen im Gebäudebereich vereinbar sei.
Auch warnt der HEV vor steigenden Mietzinsen, was hingegen der Mieterinnen- und Mieterverband MV bestreitet. Auch der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT befürwortet im Grundsatz die vorgesehenen Zielwerte und Instrumente für den Gebäudebereich. Die erforderlichen Investitionen in Renditeliegenschaften würden den Wert des Gebäudeparks steigern.
Langfristiges und nachhaltiges Planen und Bauen lohnt sich
Es gibt durchaus gute Gründe, warum Eigentümerinnen und Eigentümer langfristig vom neuen Gesetz profitieren können. Zu nennen wären etwa Wertsteigerungen, höhere Energieeffizienz, Förderung innovativer Technologien oder höhere Renditen dank nachhaltiger Bauweise. So gesehen sollte bei Projekten vorausschauend und umweltverträglich vorgegangen werden, da Nachhaltigkeit auch Effizienz bedeutet.
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Planung von Neubauten und Sanierungen zu beginnen. In vielen Kantonen gibt es Fördergelder für die energetische Sanierung und den Einbau einer erneuerbaren Heizung.
Die Immobilien-Fachpersonen von Confides unterstützen Sie gerne. Wir beraten Sie zu Themen wie sinnvolle Renovationen, vorausschauende Planung bei energetischen Sanierungsmassnahmen, effiziente Umnutzungen, nachhaltiges Bauen, Erwerb oder Veräusserungen, Schätzungen, Bewertungen oder Bewirtschaftung. Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.
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