Bundesrat spricht sich für eine Verlängerung des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie aus
Gemäss Information befürwortet der Bundesrat die Verlängerung des Sonderssteuersatzes der MWST für die Berherbergungsleistungen bis zum Jahre 2017. Dies wurde nötige, weil der Sondersatz (bereis 4x verlängert) auf Ende 2013 befristet ist. Hier weiter lesen: