Bundesgerichtsentscheid zur Rückforderung von ungerechtfertigter Akontozahlung
Das Bundesgericht hatte sich darüber zu entscheiden, ob zuviel bezahlte akonto Zahlung wieder rückforderbar ist.
Gemäss dem Entscheid vom sind zu viel geleistete akonto Zahlungen, die im Voraus bezahlt werden, wieder rückforderbar, sofern bei der Zahlung eine Abrechnung vorgesehen war. Dies gilt nicht wenn die Akontorechnung als Saldorechnung ("z.B. per Saldo aller Tätigkeiten bis ....") bezahlt wurde.
Bsp: Ein Treuhänder verlangt vom Kunden eine akonto Zahlung für den Abschluss des Rechnungsjahres. Trotz mehrmaligen Mahnungen wurde der Abschluss nicht erbracht und muss schlussendlich von einem Dritten gemacht werden. Wurde die Akontozahlung als Anzahlung für eine spätere Abrechnung geleistet, hat der Kunde das Recht der Rückforderung.