Der Bundesrat verbschiedet die Botschaft zum FACTA Abkommen
Die USA verlangen von Ihren Bürgern weltweit eine Transparenz, die eine komplette Besteuerung dieser Personen möglich machen. Von allen Finanzanbietern wird erwartet, dass relevanten Daten von US-Bürgern der Administration zugeführt werden. Mit der Unterzeichnung legen auch CH-Banken die Konten für solche Personen offen.
Inhalt gemäss Botschaft
Die Schweiz hat sich für den Abschluss eines bilateralen Abkommens auf der Grundlage des Modells 2 entschieden. Dieses verschafft den schweizerischen Finanzinstituten gleichwertige administrative Vereinfachungen und Entlastungen wie ein Abkommen nach dem Modell 1. Es beruht aber nichtauf dem automatischen Informationsaustauschund entfaltet damit keine Präzedenzwirkung gegenüber anderen Staaten.
Am 14. Februar 2013 konnte das mit den USA ausgehandelte Abkommen unterzeichnet werden. Dieses Abkommen bestimmt, welche schweizerischen Finanzinstitute von FATCA ausgenommen sind oder als FATCA-konform erachtet werden bzw. welche schweizerischen Finanzinstitute sich beim IRS registrieren und die Verpflichtungen aus einem FFI-Vertrag (Identifikation von US-Konten, Meldung von US-Konten, Quellensteuerabzug und Schliessung von Konten unkooperativer US-Personen) befolgen müssen. Das Abkommen enthält detaillierte, direkt anwendbare Bestimmungen. Einzelne Bestimmungen bedürfen jedoch der Konkretisierung in einem Bundesgesetz. Das FATCA-Gesetz enthält Regelungen zur Umsetzung des Abkommens.