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Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen

Steuern

Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen

Derzeit läuft die Vernehmlassung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) für eine Verordnungsänderung. Es handelt sich um die Umsetzung eines Parlamentsbeschlusses zur vereinfachten Besteuerung von privat benutzten Geschäftsfahrzeugen.

Geht es nach dem Willen der Eidgenössischen Räte, soll die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges mit einer Pauschale besteuert werden. Diese würde auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfassen. Neu soll die Besteuerung der privaten Nutzung monatlich von 0,8% auf 0,9% gehoben werden. Im Gegenzug entfallen die Aufrechnung für den Arbeitsweg (bisher Einkommen in der Steuererklärung) und der Fahrkostenabzug (Abzug Berufskosten). Zudem müssen die Arbeitgeber den Anteil Aussendienst nicht mehr auf dem Lohnausweis deklarieren.

Die effektive Abrechnung mit Fahrkostenabzug jedoch bleibt weiterhin möglich.

Die Vorlage regelt das Vorgehen voraussichtlich bei den direkten Bundessteuern. Da aber ein einheitlicher Lohnausweis besteht, kann davon ausgegangen werden, dass die Kantone die neue Regelung auch übernehmen, wenngleich sie autonom entscheiden. Die Pauschale wird in der Berufskostenverordnung fixiert. Bisher war sie nur in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises konkretisiert.

In Kantonen, die den Fahrkostenabzug nicht begrenzen oder einen Fahrkostenabzug von über CHF 3'000 zulassen, entstünden leichte Mehreinnahmen.

Folgendes Beispiel wäre einkommensneutral:

Fahrzeugkaufpreis: CHF 50'000

Täglicher Arbeitsweg: 30 Kilometer

Aussendienstanteil: ca.50 %

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 22. Oktober 2019. Sollte die Gesetzesänderung wie vorgeschlagen angenommen werden, wird sie wahrscheinlich national übernommen. Das heisst, die Privatanteile müssten entsprechend angehoben werden.

Confides berät und unterstützt Sie gerne. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Zudem finden Sie weitergehende Informationen und die Medienmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung ESTV auf nachfolgender Webseite:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75635.html

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