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Kürzung von Zusatzrenten (Bundesgerichtsentscheid)

Kürzung von Zusatzrenten (Bundesgerichtsentscheid)

Renten dürfen nachträglich auch gekürzt werden. Dies aufgrund eines ausgewiesenen Sanierungsbedarfs der Kasse.

 

Die Ausgangslage war, dass einem vorzeitig pensionierten Mitarbeiter eine Zusatzrente von 18 000 CHF / Jahr bis zur Pensionierung versprochen wurde. Aufgrund der Schieflage der Kasse, reduzierte die Pensionskasse diesen Ansprucht auf 12 000 CHF / Jahr (Sanierungsmassnahme). Die Pensionkasse begründete die Reduktion dem Tatbestand, dass sich entscheidenden Umstände änderten, welche die Geschäftsgrundlage bilden (Börsenentwicklung war nicht wie erwartet). Das Bundesgericht stützte diese Argumentation nicht.

Dennoch stimmte das BG der Reduktion der Rente zu, weil die Pensionskasse einen Sanierungsbedarf auswies. In Worten des Gerichtes tönt das wie folgt: "Die wei­ter­ge­hen­de be­ruf­li­che Vor­sor­ge hat ei­ne hy­bri­de Rechts­na­tur. Sie ist grund­sätz­lich pri­vat­recht­lich ge­re­gelt, aber un­ter­steht auch öf­f­ent­lich-​recht­li­chen Prin­zi­pi­en. Da­zu ge­hört, dass wohl­er­wor­be­ne Rech­te nicht ab­so­lut ge­schützt sind, son­dern ein­ge­schränkt oder auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen, so­fern wenn ein be­son­de­res, wich­ti­ges öf­f­ent­li­ches In­ter­es­se es er­for­dert und die Mass­nah­me ver­hält­nis­mäs­sig ist. Vor­lie­gend durf­te die Vor­sor­ge­ein­rich­ti­gung da­her die Zu­satz­ren­te kür­zen, falls über­ge­ord­ne­te Zie­le (zB das fi­nan­zi­el­le Gleich­ge­wicht der Vor­sor­ge­ein­rich­tung) oder das Gleich­be­hand­lungs­ge­bot das ein­deu­tig er­for­dern und der kon­kre­te Ein­griff an­ge­mes­sen und in­nert nütz­li­cher Frist wirk­sam ist. Das traf hier zu, weil die Vor­sor­ge­ein­rich­tung an­ders nicht sa­nie­rungs­fä­hig ge­we­sen wä­re.2

 

Bundesgerichtsentscheid: 9C_88/2012

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