E-Mail als rechtsgültiges Dokument
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid vom 22. Oktober 2012 fest, dass der Versender auftragsrechtlich verpflichtet ist, die Zustellung zumindest entscheidrelevanter elektronischer Nachrichten per Telefon oder Post zu verifizieren, wenn der Empfänger den Erhalt nicht bestätigt. Da bekannt ist, dass der E-Mail-Verkehr beträchtliche Unsicherheiten birgt, ist der Versender verpflichtet, sich eine entsprechende Rückbstätigung vom Adressaten einzuholen.