| Höchstbeiträge Säule 3a für das Jahr 2010 |
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Höchstabzüge für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a) im Steuerjahr 2010
Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8 Prozent (Bst. a) bzw. 40 Prozent (Bst. b) des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 des Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) abziehbar. Dieser obere Grenzbetrag und damit auch die maximale Abzugsberechtigung für Beiträge an die Säule 3a erfahren auf den 1. Januar 2010 keine Änderung. Somit gelten gleich wie im Vorjahr auch für das Steuerjahr 2010 folgende Höchstabzüge:
Diese Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 18. Dezember 2009 um 11:39 Uhr |
- 18.12.09 - Höchstbeiträge Säule 3a für das Jahr 2010
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