| Neue Revisionspflicht für die GmbH ab 01.01.2008 |
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Was ist zu tun?
1. Feststellung der Kategorie Bisher war eine GmbH von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, eine Revisionsstelle als Organ zu führen und ihre Jahresrechnung revidieren zu lassen. Dies ändert sich! Aus diesem Grund hat jede GmbH innerhalb des ersten Geschäftsjahres nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, d.h. bis spätestens Ende 2008 festzustellen, welcher der drei Kategorien sie angehört:
Handelt es sich um ein übriges Unternehmen, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob allenfalls ein Verzicht auf eine Revision möglich und sinnvoll wäre (opting-out). Bei einem opting-out haben die Geschäftsführer eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen, die bestätigt:
2. Aenderung der Statuten und Anmeldung beim Handelsregister
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Oktober 2008 um 11:40 Uhr |
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