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Abzugsfähigkeit von BaukreditzinsenGemäss dem Entscheid des Bundesgerichtes wird bestätigt, dass Baukreditzinsen gemäss DBG nicht als Schuldzinsen abzugsfähig sind, sondern als Aufwendungen für den Erwerb oder als Wertvermehrung eines Vermögensgegenstandes darstellen (Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer Artikel 34 Abs d). |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 13. Januar 2012 um 09:53 Uhr |





