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SERV: Änderung der Verordnung über die Exportrisikoversicherung Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2011 eine Änderung der Verordnung über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV-V) beschlossen, um die Frankenstärke abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Revision tritt am 1. November 2011 in Kraft.Mit der Änderung der Verordnung wird der Deckungssatz bei Fabrikationskreditversicherungen von 80 auf 95 Prozent erhöht.
Dadurch soll der Exporteuer in die Lage versetzt werden, nur noch 5% des Exportwertes mit eigenen Mitteln sicherstellen zu müssen (Kreditlimiten oder Barleistung).
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. Oktober 2011 um 07:46 Uhr |





