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Erhöhte Schwellenwerte des Revisionsrechts

Eine Ordentliche Revision wird erst vorgeschrieben, wenn zwei (von drei) Schwellenwerte übertroffen werden. Diese sind:


· Bilanzsumme grösser als 20 Mio. CHF (bisher 10 Mio. CHF)

· Umsätze grösser als 40 Mio. CHF (bisher 20 Mio. CHF)

· Mehr als 250 Vollzeitstellen (bisher 50) im Jahresdurchschnitt.

 

Das Parlament hat am 17. Juni 2011 beschlossen, die Schwellenwerte des Revisionsrechts zu erhöhen. OR 727 I Ziff. 2 sieht vor, dass die Jahresrechnung bzw. allenfalls Konzernrechnung u.a. dann ordentlich zu revidieren ist, wenn die Gesellschaft in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mind. zwei von drei Schwellenwerten überschreitet.

 

Der Bundesrat hat heute beschlossen, diese Erhöhung auf den 1. Januar 2012 in Kraft zu setzen, falls kein Referendum ergriffen wird. Die erhöhten Werte gelten übergangsweise vom ersten Geschäftsjahr an, das mit Inkrafttreten der Änderung oder danach beginnt (frühestens Jahresrechnung 2012).

Die Confides AG ist von der Revisionsaufsichtsbehörte für die eingeschränkte Revision zugelassen und kann daher die meisten Betriebe in der Schweiz (siehe Schwellenwerte oben) eingeschränkt revidieren (review).

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. September 2011 um 14:24 Uhr